
Viacom Klage gegen YouTube erneut gescheitert

Mexiko: Apple verliert Gerichtsverfahren um iPhone-Markenrechte

Nachdem Apple schon in Brasilien die Markenrechte am Namen "iPhone" an einen kleinen Telefonhersteller verlor, spielt sich jetzt in Mexiko ähnliches ab. Cupertino und das mexikanische Unternehmen iFone S.A. streiten sich seit 2009, als Apple vergeblich versuchte, sich in Mexiko die Rechte am Namen "iPhone" zu sichern. Laut Wall Street Journal bestätigte jetzt Mexikos oberstes Gericht das Urteil eines Bundesgerichts vom letzten Jahr, das die Rechte am Namen "iFone" für gültig erklärte. Die Firma iFone, welche den Namen nur für Dienste und nicht für Geräte nutzt, kann nun von Apple Schadensersatz fordern.
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Apple vs. Samsung: US-Richterin reduziert Samsungs Strafe um 450 Millionen Dollar

Im letzten August wurde Samsung verurteilt, für diverse Patentverletzungen über eine Milliarde Dollar an Apple zu zahlen. Nachdem das Verfahren wieder aufgerollt wurde, reduzierte US-Bundesrichterin Lucy Koh nun die Rekordstrafe mit 450,5 Millionen Dollar um fast die Hälfte. Grund für die Kürzung seien falsche Annahmen bei der Berechnung der Höhe der Geldstrafe. Zum einen dienten Samsungs Gewinne als Grundlage der Schadensberechnung, was zwar bei der Verletzung von Geschmacksmustern, nicht aber bei fraglichen Patenten zulässig ist. Zum anderen wurde bei der Berechnung wohl von einem zu langen Zeitraum ausgegangen. Entscheidend sei für dessen Beginn das Datum, zu welchem Apple Samsung über den Verdacht der Patentverletzung informierte. Gleichzeitig stellte die Richterin aber auch fest, dass Apple möglicherweise Schadensersatz für Verkäufe von Samsung-Geräten zustehe, die nach dem Ende des Verfahrens erfolgten. Dass Samsung Apple-Patente verletzte, bleibt als Urteil weiterhin bestehen, und die Patentschlacht zwischen den beiden Konkurrenten wird so schnell wohl kein Ende finden. Detaillierte Informationen findet ihr wie immer bei Foss Patents hinter dem Quelle-Link.
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Facebook erlangt ersten Sieg im Klarnamenstreit mit ULD

Facebook hat im Klarnamenstreit mit dem Unabhängigen Zentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) einen ersten Sieg errungen. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied sich heute für die Anträge von Facebook. Das ULD klagte gegen Facebook, da User dazu gezwungen werden, ihren Klarnamen bei dem größten Social Network zu nutzen, was nach Ansicht des ULD allerdings gegen das deutsche Bundesdatenschutz- und Telemediengesetz verstieße. Das Gericht entschied allerdings, dass das ULD seine Anordnung zu Unrecht auf das deutsche Gesetz gestützt habe. Vielmehr zähle die Europäische Datenschutzlinie, wonach die endgültige Entscheidung erstmal im Sinne von Facebook aufgeschoben wird. Das ULD werde aber Beschwerde gegen diesen Beschluss einreichen. Die Geschichte nimmt also seinen weiteren Lauf.
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Brasilien: Apple verliert iPhone-Markenrechte an eine Firma, die Android-Phones herstellt

Es kommt nicht ganz unerwartet und ist jetzt endgültig offiziell: Das brasilianische Marken- und Patentamt (INPI) hat dem kleinen Telefonhersteller Gradiente Eletronica die Markenrechte am Namen "iPhone" zugesprochen. Gradiente hatte den Namen bereits im Jahr 2000 registrieren lassen, sieben Jahre früher als Apple. Nach dem verlorenen Rechtsstreit kann Apple sein iPhone zwar immer noch unter diesem Namen verkaufen, aber Gradiente könnte dagegen rechtlich vorgehen und die Exklusivrechte für den größten Markt in Südamerika beantragen. Der BBC zufolge hat Apple gegen das Urteil bereits Berufung eingelegt.
Gema klagt gegen YouTube wegen Sperrhinweis

Wie die Wirtschaftswoche heute schreibt, hat die Gema wie angedroht beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen YouTube eingereicht. Es geht um den bei gesperrten YouTube-Videos eingeblendeten Hinweis: "Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat". Gema-Chef Harald Heker bezeichne den Text als "reine Stimmungsmache". Die Google-Tochter sperre mehr Videos als von der Gema gefordert. Die Gema verlangt je Musikvideoabruf 0,375 Cent, YouTube hingegen will "eine prozentuale Summe, da sonst alle unwirtschaftlichen Videos von der Plattform weichen müssten". Vor gut zwei Wochen hatte die Gema die Verhandlungen mit YouTube für gescheitert erklärt und angekündigt, eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt anzurufen.
Gericht entscheidet gegen Apple: "Amazon Appstore" keine irreführende Werbung

Im März 2011 ging der Amazon Appstore online, die Klage Apples gegen die Verwendung des Begriffs "Appstore" folgte postwendend. Jetzt kann Amazon in den USA einen Teilerfolg feiern: Eine kalifornische Richterin entschied, dass Apple dem Konkurrenten keine irreführende Werbung anlasten kann. Die Nutzer des Amazon Appstores erhielten nicht den Eindruck, ein Apple-Angebot vor sich zu haben. Offen bleibt allerdings, ob Amazon Markenrechte verletzt hat. Das Gericht wird somit noch klären müssen, ob Apple die Rechte am Namen "App Store" für sich beanspruchen darf, oder ob er nicht schützbar ist, weil er allgemein ein Download-Angebot für Apps bezeichnet.
[Via Bloomberg]
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Apple zieht die Patentklage gegen das Samsung Galaxy S III mini zurück

Apple und Samsung haben einen Streitpunkt in ihrem Klagereigen beigelegt. Apple verzichtet auf die Patentklage gegen das Samsung Galaxy S III mini. Cupertino begründet diesen Schritt mit der Bereitschaft Samsungs, von einem Verkauf des Geräts im US-Markt abzusehen. Gegen das Galaxy S III mini legte Apple im November zusammen mit fünf weiteren Samsung-Geräten Klage ein. Ob das Gericht im kalifornischen San Jose die anderen zugelassen hat, ist bisher nicht bekannt. Samsung hatte das 4 Zoll große Galaxy S III mini im Oktober in Frankfurt vorgestellt.
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Samsung und Apple treffen sich wieder vor Gericht: Koreaner wollen keine Milliarde zahlen

[Via Techradar]
Galaxy S III Mini, Note 2 und Co.: Neue Teilnehmer im ewigen Patentkrieg

[Via Slashgear]
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