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Ist aber auch nicht alles so locker

Sascha Koesch , @bleed
15.06.17 in Mobilgeräte
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Ab heute gilt, was eigentlich bei vielen Tarifen schon etwas länger galt, Datenvolumen kann man auch in der kompletten EU so nutzen, wie man es in Deutschland tut. Auch Anrufe kosten nicht mehr mehr. Das stimmt bei den meisten Tarifen auch so, allerdings gibt es bei Discountern diverse Ausnahmen und auch o2 hat eine sehr konkrete Vorstellung von dem, was "fair use" ist, denn die EU hat den Anbietern doch ein paar Möglichkeiten an die Hand gegeben, damit eine scheinbar direkte Konkurrenz europäischer Anbieter nicht dazu führt, dass wir alle in Lettland den billigsten Tarif für unsere Handys kaufen.

Es gibt die Möglichkeit Datenroaming auf eine gewisse Höhe zu limitieren, die nicht dem eigentlichen Datentarif entspricht und obendrein soll natürlich auch sichergestellt sein, dass die Kunden eben nicht im Ausland (wo möglicherweise die Grundbedinungen der Netze zu ganz anderen Preisen führen) den billigsten Tarif erhascht um dann im mobilen Exil ein Schnäppchen abzufeiern.

Zwar dürfte es nicht mehr vorkommen, dass man nach dem Urlaub plötzlich mit einer horrenden Telefonrechnung konfrontiert wird und auch bei zu hohem Datenverbrauch bekommt man nun eine Warnung bevor es teurer werden könnte, aber wer auf großes Datenvolumen im Ausland angewiesen ist, sollte sich zumindest seinen Vertrag sehr genau ansehen und sich dafür ruhig ein paar Tage Zeit freischaufeln, denn, ehrlich gesagt, bei einer kurzen Recherche diverser Tarife sind wir z.B. bei o2 auf folgende Passage in der nahezu drei Seiten langen "Fair-Use"-Policy gestoßen, die uns selbst nach vielfachem Lesen immer noch einen Hauch kryptisch erscheint.

Unbeschadet der Anwendung einer inländischen Volumenbegrenzung muss der Roamingkunde bei einem offenen Datenpaket auf vorübergehenden Reisen in der Union ein FUP-Roamingvolumen von Endkundendatenroamingdiensten zum inländischen Endkundenpreis nutzen können, das zumindest dem doppelten Volumen entspricht, das sich aus der Division des inländischen Endkundengesamtpreises (ohne Mehrwertsteuer; [Pigesamt] = Gesamtpreis des Bündels – andere Dienste - Endgeräte) dieses offenen Datenpakets durch das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt nach Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 (Wholesalecap Data) bezogen auf den gesamten Abrechnungszeitraum ergibt (es gilt folgende Formel: FUP-Roamingvolumen = 2x Pigesamt : Wholesalecap Data).


Alles klar? Dann Happy-Roaming!

PS: Merken, Vatikanstaat, San Marino, die Schweiz und andere Kleinststaaten gehören nicht wirklich in die EU obwohl sie früher in Roaming-Tarifen oft inkludiert waren, Norwegen, Liechtenstein und Island auch nicht, sind aber dennoch oft mit drin. Also beim nächsten Papstbesuch nicht vergessen noch mal im Kleingedruckten nachzulesen, ob man da sinnfrei snapchatten sollte.

Quelle : O2 Tarife (PDF), Bundesnetzagentur

Tags: EU , gesellschaft , mobilgeraete , o2 , Roaming
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