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Gerichtsbeschluss: Kein "Netbook" für Qualcomm



Qualcomm darf nach einem Beschluss des Landgerichts Köln seine Minirechner nicht als "Netbook" bezeichnen, zumindest nicht auf deutschen Internetseiten. Die Kölner Firma Smartbook AG hat sich nämlich in Deutschland Markenrechte am Begriff "Smartbook" gesichert und nun gegen Qualcomm eine einstweilige Verfügung erwirkt. Zuwiederhandlung wird mit einem Bußgeld von 250.000 Euro oder mit Ordnungshaft bestraft. Eine Entscheidung, die so manchem IFA-Aussteller Kopfzerbrechen bereiten dürfte...


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